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Solarenergieanlagen werden ebenso wie klimaneutrale und umweltschonende Biomasseanlagen
von öffentlicher Hand (Bund,Land, Gemeinden) gefördert.
Die Höhe der Förderung ist von Region und Bundesland abhängig und wird nach Förderungsrichtlinien
vergeben. Ihre Investitionskosten sind als Sonderausgabe über das Finanzamt einzureichen.
Aufgrund der Förderungen und den geringsten täglichen Energiekosten, amortisieren sich die Anschaffungskosten
innerhalb kurzer Zeit!
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